Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe
Ambulante Eingliederungshilfe durch pädagogische Fachkräfte und persönlich geeignete Mitarbeiter*innen
Im Mittelpunkt dieses Angebotes steht die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Um dies zu ermöglichen, bieten wir Unterstützung in abgestufter Intensität von Begleitung, Förderung bis hin zur stellvertretenden Übernahme auch zum Erhalt von Fähigkeiten an.
Gesetzliche Grundlage
Maßgebliche Grundlage unserer Arbeit bildet die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen ist in Deutschland gesetzlich unter anderem im Eingliederungshilferecht des SGB IX geregelt. Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Beeinträchtigungen oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und so allen Menschen die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen oder zu erleichtern. Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Eingliederungshilfe ist ein Kostenanerkenntnis des zuständigen Leistungsträgers.
Antragstellung
Eine Beantragung ambulanter Eingliederungshilfeleistungen erfolgt in der Regel beim örtlichen Träger der Sozialhilfe. In Einzelfällen können andere Kostenträger zuständig sein.