Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch bereits bestehende Freiwilligendienste ergänzen.
Im BFD engagieren sich Menschen für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich Sport, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Der BFD fördert das lebenslange Lernen. Es werden überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die Freiwilligen werden durch qualifiziertes Personal betreut und erhalten fachliche Anleitung.
Zielgruppe
Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der BFD die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen.
Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen. Da Jugendliche oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigung ableisten, während Freiwillige über 27 Jahre auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden pro Woche eingesetzt werden können.
Einsatzbereiche
Der BFD ist in den Heilpädagogischen Kindertagesstätten Farbenfroh und Rappelkiste, in der Kindertagesstätte Kita Süd, in der Katenkamp-Schule, im Bereich Wohnen sowie im Tagesstrukturierenden Angebot möglich.
Dauer und Vergütung
Für den BFD wird eine Vereinbarung geschlossen, in der die Dauer (in der Regel 12 Monate) sowie die Höhe der Vergütung und die Anzahl der Urlaubs- und Seminartage festgelegt werden.
Nach Beendigung des BFD erhalten die Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis.