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Vereinsziele

Kopfbild - Vereinsziele

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlicher Würde und unveräußerlichen Rechten. Er hat das Grundrecht, in unserer Gesellschaft zu leben, seine Persönlichkeit, seine Fähigkeiten und Neigungen zu entfalten und seine Bedürfnisse zu befriedigen. Um dieses Recht verwirklichen zu können, bedarf es einer Begleitung und Beratung. Die Aufgabe des Vereins ist nach § 2 der Satzung „die Errichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in allen Altersstufen und ihren Familien bedeutet.”

Das Vereinsziel muss daher sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Menschen aller Altersstufen mit einer geistigen Behinderung ermöglichen, ihr Leben, bedürfnisorientiert, selbst zu gestalten und sie in die Lage zu versetzen, als gleichberechtigte Partner in den verschiedenen Formen zwischenmenschlicher Beziehungen selbstständig zu handeln. Betreuung ist eine personenbezogene Dienstleistung. Sie folgt dem Leitsatz: „Soviel Eigenständigkeit wie möglich, soviel Hilfestellung wie nötig!”

Zur Verwirklichung seiner Ziele hält der Verein in seinem Einzugsbereich entsprechende Einrichtungen vor und betreibt den Aufbau und die Weiterentwicklung von Angeboten, die den Anforderungen und Bedürfnissen der Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung und von einer Beeinträchtigung bedrohten Menschen und deren Bezugspersonen entsprechen. Die Lebenshilfe hat sich zum Ziel gesetzt, dass Kinder mit und ohne Beeinträchtigung in ihren Kindertagesstätten in integrativen Gruppen betreut werden. Eltern und Behindertenbeiräte in allen Einrichtungen nehmen beratende Aufgaben wahr und gewährleisten eine breite Meinungsvielfalt.

Der Verein will durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Belange der Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung erreichen. Er legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern und anderen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung.

Die Erarbeitung von Qualitätsstandards orientiert sich an den jeweils aktuell geltenden Grundsätzen der Behindertenarbeit, dem Normalisierungsgedanken und den Prinzipien der Gemeinwesenintegration und Entwicklungsförderung. Grundlage hierfür ist ein entwicklungsorientiertes Menschenbild.

Das Programm und das Personal, die Organisations- und Leitungsstrukturen müssen zusammenwirken, um eine den Zielen entsprechende Qualität hervorzubringen. Es gelten Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -beurteilung.

Es bedarf sowohl eindeutig definierter Qualifikationen und Kompetenzen des Personals, als auch der organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen muss gekennzeichnet sein von partnerschaftlichem Umgang mit den betreuten Menschen, Respekt und Kontinuität sowie engagiertem Eintreten.

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Vereins sind dem Vereinsziel verpflichtet.

 
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