Teilhabe an Bildung
(Schulassistenz)
Was macht eine Schulassistenz?
Durch die Assistenz soll die aktive Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am schulischen Leben ermöglicht oder erleichtert werden.
Die konkrete Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf und umfasst zum Beispiel:
- Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung im sozialen Bereich
- Unterstützung im Bereich Pflege und Mobilität
Wer hat Anspruch auf eine Schulassistenz?
Bei der Schulassistenz handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie ist beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe von den Erziehungsberechtigten oder von volljährigen Menschen mit Beeinträchtigung zu beantragen.
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- mit einer Körperbeeinträchtigung
- mit einer Sinnesbeeinträchtigung
- mit einer geistigen Beeinträchtigung
- mit einer seelischen Beeinträchtigung
- mit chronischen Erkrankungen
Wo sind wir tätig?
- in der Stadt Delmenhorst
- in der Stadt Oldenburg
- im Landkreis Oldenburg
- im südlichen Landkreis Wesermarsch
- im nördlichen Landkreis Diepholz
Gesetzliche Grundlagen
Bei Antragsteller*innen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung wird die Schulassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe auf Grundlage von §§ 75 i. V. m. 112 SGB IX finanziert. Zuständiger Leistungsträger ist die Eingliederungshilfe.
Bei Antragsteller*innen mit seelischer Beeinträchtigung stellt § 35a SGB VIII die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Schulassistenz dar. Zuständiger Leistungsträger ist die Kinder- und Jugendhilfe.
Unser Team
Zu unserem Team gehören persönlich geeignete Mitarbeiter*innen und Erzieher*innen. Diese werden durch regelmäßige Fachberatungen und Fortbildungen geschult.