Teilhabe an Bildung
Assistenz beim Schulbesuch
Zur Teilhabe an Bildung beim Schulbesuch bieten wir für schulpflichtige Kinder und Jugendliche eine persönliche Assistenz.
Die aktive Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen am schulischen Leben soll hierdurch ermöglicht werden.
Je nach dem individuellen Bedarf bieten wir in folgenden Bereichen Assistenz:
- Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung im sozialen Miteinander
- Unterstützung im Bereich Pflege und Mobilität
Wir begleiten Kinder und Jugendliche
- mit einer körperlichen Beeinträchtigung
- mit einer Sehbeeinträchtigung
- mit einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung
- mit Autismus-Spektrum-Störung
- mit chronischen Erkrankungen
Gesetzliche Grundlage
Die Assistenz beim Schulbesuch ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie wird auf der Grundlage der §§ 75 in Verbindung mit 112 SGB IX als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt. Für Kinder mit einer seelischen Beeinträchtigung findet sich die gesetzliche Grundlage in § 35a SGB VIII. Der Leistungsträger übernimmt die Kosten der Assistenz in einem bestimmten Stundenumfang für einen festgelegten Zeitraum.
Fragen zur Assistenz beim Schulbesuch beantworten wir Ihnen gern.