Selbstvertreter*innen
© Lebenshilfe | Hans D. Beyer
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Master-Plan der Lebenshilfe
Selbst-Vertreter sind Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie setzen sich selbst für ihre Rechte ein.
Und sie vertreten die Interessen von anderen Menschen mit Unterstützungs-Bedarf.
Selbst-Vertreter sollen noch besser in der Lebenshilfe mitmachen können.
Darum gibt es den Master-Plan.
Bewohner-Vertretung
Die Bewohner-Vertretung wird von Bewohner*innen unserer Haus- und Wohngemeinschaften gewählt.
Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg nimmt die Mit- und Selbstbestimmung der Bewohner*innen sehr ernst, unterstützt sie bei ihren Aufgaben und begrüßt ihre engagierte Arbeit. Hier wird nicht nur die Information und Anhörung der Bewohner*innen gesehen, sondern auch deren aktive Mitbestimmung befürwortet und geschätzt. Die Stimme der Bewohner-Vertreter*innen findet in der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Gehör und Anerkennung.
Darüber hinaus sieht sich die Bewohner-Vertretung als Sprachrohr und Interessen-Vertretung der Menschen mit Unterstützungs-Bedarf. Sie informieren fortlaufend über aktuelle Themen und diskutieren sie. Sie bilden Arbeitsgruppen, in denen aktuelle Themen bearbeitet werden. Ergebnisse werden in regelmäßigen Sitzungen diskutiert. Die Bewohner-Vertreter*innen regen Veränderungen und Diskussionen an, erarbeiten aber auch selbst Lösungskonzepte und stellen diese vor.
Lebenshilfe-Rat
In unserer Satzung ist verankert, dass ein Gremium von Selbst-Vertreter*innen gebildet werden soll, das den Vorstand bei wichtigen Fragen berät. Zu diesem Zweck wurde der Lebenshilfe-Rat gegründet. Menschen mit und ohne Unterstützungs-Bedarf finden hier die Möglichkeit, die Arbeit unserer Lebenshilfe aktiv mitzugestalten. Jeder, der in einem direkten Bezug zu unserer Lebenshilfe steht, kann im Lebenshilfe-Rat mitwirken.
Der Lebenshilfe-Rat bearbeitet in regelmäßigen Sitzungen aktuelle Themen. Für den Vorstand nimmt der Lebenshilfe-Rat eine beratende Funktion ein. Dazu werden zwei Mitglieder des Lebenshilfe-Rates als Beisitzer*in zur beratenden Teilnahme an Vorstands-Sitzungen benannt.

