Schriftzug Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg
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Selbstvertreter*innen

Master-Plan der Lebenshilfe

Selbst-Vertreter sind Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie setzen sich selbst für ihre Rechte ein.
Und sie vertreten die Interessen von anderen Menschen mit Unterstützungs-Bedarf.
Selbst-Vertreter sollen noch besser in der Lebenshilfe mitmachen können.
Darum gibt es den Master-Plan. 

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
 

Bewohner-Vertretung

Die Bewohner-Vertretung wird von Bewohner*innen unserer Haus- und Wohngemeinschaften gewählt.

Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg nimmt die Mit- und Selbstbestimmung der Bewohner*innen sehr ernst, unterstützt sie bei ihren Aufgaben und begrüßt ihre engagierte Arbeit. Hier wird nicht nur die Information und Anhörung der Bewohner*innen gesehen, sondern auch deren aktive Mitbestimmung befürwortet und geschätzt. Die Stimme der Bewohner-Vertreter*innen findet in der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Gehör und Anerkennung.

Darüber hinaus sieht sich die Bewohner-Vertretung als Sprachrohr und Interessen-Vertretung der Menschen mit Unterstützungs-Bedarf. Sie informieren fortlaufend über aktuelle Themen und diskutieren sie. Sie bilden Arbeitsgruppen, in denen aktuelle Themen bearbeitet werden. Ergebnisse werden in regelmäßigen Sitzungen diskutiert. Die Bewohner-Vertreter*innen regen Veränderungen und Diskussionen an, erarbeiten aber auch selbst Lösungskonzepte und stellen diese vor.

 

Lebenshilfe-Rat

In unserer Satzung ist verankert, dass ein Gremium von Selbst-Vertreter*innen gebildet werden soll, das den Vorstand bei wichtigen Fragen berät. Zu diesem Zweck wurde der Lebenshilfe-Rat gegründet. Menschen mit und ohne Unterstützungs-Bedarf finden hier die Möglichkeit, die Arbeit unserer Lebenshilfe aktiv mitzugestalten. Jeder, der in einem direkten Bezug zu unserer Lebenshilfe steht, kann im Lebenshilfe-Rat mitwirken.

Der Lebenshilfe-Rat bearbeitet in regelmäßigen Sitzungen aktuelle Themen. Für den Vorstand nimmt der Lebenshilfe-Rat eine beratende Funktion ein. Dazu werden zwei Mitglieder des Lebenshilfe-Rates als Beisitzer*in zur beratenden Teilnahme an Vorstands-Sitzungen benannt.

 
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