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Selbstvertreter*innen

Selbstvertretung bei uns...

... ganz groß, ganz wichtig, ganz selbstverständlich - ganz Selbstvertretung!

"Mit uns ist zu rechnen! Selbstvertreter stärken sich!" – Unter diesem Motto nahmen über 500 Menschen mit Beeinträchtigung Ende August 2019 in Leipzig am Kongress der Lebenshilfe teil. Wichtigstes Ergebnis: die Leipziger Erklärung, in der Ziele und Forderungen festgeschrieben wurden.

Hier geht es zur Leipziger Erklärung

 

Bewohner-Vertretung

Die Bewohner-Vertretung wird von Bewohner*innen unserer Wohn-Einrichtungen gewählt. Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg nimmt die Mit- und Selbstbestimmung der Bewohner*innen sehr ernst, unterstützt sie bei ihren Aufgaben und begrüßt ihre engagierte Arbeit. Hier wird nicht nur die Information und Anhörung der Bewohner*innen gesehen, sondern auch deren aktive Mitbestimmung befürwortet und geschätzt. Die Stimme der Bewohner-Vertreter*innen findet in der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Gehör und Anerkennung.

Darüber hinaus sieht sich die Bewohner-Vertretung als Sprachrohr und Interessen-Vertretung der Menschen mit Beeinträchtigung. Sie informieren fortlaufend über aktuelle Themen und diskutieren sie. Sie bilden Arbeitsgruppen, in denen aktuelle Themen bearbeitet werden. Ergebnisse werden in regelmäßigen Sitzungen diskutiert. Die Bewohner-Vertreter*innen regen Veränderungen und Diskusionen an, erarbeiten aber auch selbst Lösungskonzepte und stellen diese vor.

 

Lebenshilferat

In unserer Satzung ist verankert, dass ein Gremium von Selbst-Vertreter*innen gebildet werden soll, das den Vorstand bei wichtigen Fragen berät. Zu diesem Zweck wurde der Lebenshilferat gegründet. Menschen mit und ohne Beeinträchtigung finden hier die Möglichkeit, die Arbeit unserer Lebenshilfe aktiv mitzugestalten. Jeder, der in einem direkten Bezug zu unserer Lebenshilfe steht, kann im Lebenshilferat mitwirken.

Der Lebenshilferat bearbeitet in regelmäßigen Sitzungen aktuelle Themen. Für den Vorstand nimmt der Lebenshilferat eine beratende Funktion ein. Dazu werden zwei Mitglieder des Lebenshilferates als Beisitzer zur beratenden Teilnahme an Vorstands-Sitzungen benannt.

 
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