Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Unterstützung durch Leistungen der Pflegeversicherung
Das Angebot dient der Entlastung der Familien, die mit einem Kind oder Angehörigen mit Beeinträchtigung, egal welchen Alters, zusammenleben. Besondere Beachtung findet hierbei eine auf die Besonderheiten der Beeinträchtigung abgestimmte Begleitung und Pflege.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote erfolgt im Auftrag und unter Regie der zu entlastenden Familie nach deren individuellem Bedarf. So kann eine Unterstützung in der häuslichen Umgebung stattfinden oder auch an einem anderen geeigneten Ort. Ebenso finden Betreuungsangebote in kleinen Gruppen statt, die hier ihre gemeinsame Zeit zur Freizeitgestaltung oder für individuelle Hobbies nutzen.
Gesetzliche Grundlagen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen. Die Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch SGB XI beschrieben.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Das Angebot der Offenen Hilfen ist ein durch das Land Niedersachsen anerkannter Dienst und kann somit die Leistungen des sogenannten Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebotes erbringen.
Unsere Angebote werden inhaltlich ganz individuell in Absprache mit den Familien und den pflegebedürftigen Personen gestaltet. Im Rahmen der Betreuungsleistungen können Einzelaktivitäten sowie Angebote in kleinen Gruppen, Freizeitaktivitäten wie Basteln, Spielen, Spazieren gehen oder ähnliches stattfinden. Das kann zu Hause, in den Räumen der Offenen Hilfen oder an anderen Orten stattfinden.
Verhinderungspflege
Die Offenen Hilfen können auf die individuellen Bedarfe der pflegenden Angehörigen oder Familien mit unterschiedlichen Angeboten eingehen. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder als Tagesangebot in Anspruch genommen werden.
Unsere Angebote werden inhaltlich ganz individuell in Absprache mit den Familien und den anspruchsberechtigten Personen gestaltet. Einzelaktivitäten sowie Angebote in kleinen Gruppen, Freizeitaktivitäten wie Basteln, Spielen, Spazieren gehen oder ähnliches können stattfinden. Das kann zu Hause, in den Räumen der Offenen Hilfen oder an anderen Orten stattfinden.
Die Verhinderung der Pflegeperson kann durch stundenweise oder tageweise Angebote für die pflegebedürftigen Angehörigen ausgeglichen werden. Ein Angebot mit Übernachtung bieten wir nur unter den im Flyer, Punkt Kurzzeitpflege, beschriebenen Bedingungen.
Entsprechend dem Unterstützungs- und Pflegebedarf wird gemeinsam mit den Familien besprochen, ob der Ersatz der Pflegeperson durch Fachkräfte oder persönlich geeignete Personen als ehrenamtliche Helfer oder durch angestellte Mitarbeiter der Lebenshilfe erfolgen soll. Je nach Einsatz des Personals wird ein unterschiedlicher Kostensatz in Rechnung gestellt.