Vorlesen

Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg

Kopfbild - Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg

Gutes tun für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung

Die Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg wurde am 4. Mai 2000 von dem gemeinnützigen Verein Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg gegründet. Damit ist gewährleistet, dass die Arbeit der Stiftung sich auch an den Zielen des Vereins orientiert.

 

Stiftung - was ist das eigentlich?

Eine Stiftung ist eine so genannte juristische Person, die über ihr Organ, den Vorstand, selbstständig handeln kann (vergleichbar mit einem eingetragenen Verein).

Sie wird jedoch nicht von einer Person getragen, sondern von einem Vermögen, dem Stiftungsvermögen. Die Stiftung ist also ein rechtlich verselbstständigtes Sondervermögen.

Die Stiftung verfolgt einen bestimmten Zweck, der in der Stiftungssatzung niedergelegt ist, in der Regel ein gemeinnütziger Zweck.

 

Zweck der Stiftung

ist die Förderung, Unterhaltung und das Betreiben von Einrichtungen zur Betreuung, Förderung und Integration von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Das soziale Engagement der Stiftung Lebenshilfe ist auf Dauer nur möglich, wenn viele Menschen sich aktiv daran beteiligen. Unabhängig vom Umfang Ihrer finanziellen und ideellen Unterstützung entscheiden Sie mit über das Wohl und die Zukunft vieler Menschen.

 

Was heißt stiften?

Stiften heißt, Vermögen oder Sachwerte dauerhaft dem Stiftungszweck übertragen.

 

Stiftung - welche Vorteile hat sie?

  • Da die Stiftung von ihrem Vermögen getragen wird, muss dieses immer erhalten bleiben.
    Der Stiftungszweck kann also nur aus den erwirtschafteten Erträgen verfolgt werden.
  • Zuwendungen in das Stiftungsvermögen bleiben deshalb erhalten, während Spenden "flüchtig" sind.
  • Solche Zuwendungen können mit der Auflage versehen werden, die Erträge nur für einen bestimmten Zweck und/oder zugunsten einer bestimmten Person zu verwenden.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt.
 

Was haben Sie als Stifter*in vom Stiften?

  • Ihr persönliches Engagement lebt auf Dauer in der Stiftung weiter.
    Innerhalb der Stiftung errichten wir mit Ihrem Geld oder Sachwert eine Zustiftung, der Sie Ihren Namen geben können.
  • Wenn Sie stiften, helfen Sie Menschen mit Beeinträchtigung hier in Delmenhorst und Umgebung.
  • Sie können die Verwendung Ihrer Stiftungseinlage selber bestimmen,
    z. B. durch Vorsorge für einen Angehörigen mit Beeinträchtigung.
  • Spenden und Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig.
 

Werden Sie unser Partner als Stifter

Helfen Sie uns, damit wir Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihren Familien helfen können!

 

Kontakt

Thomas Heyen

Thomas Heyen

Telefon:04221 1525-40
Telefax:04221 1525-15
Mobil:0176 15250014

theyen[at]lebenshilfe-delmenhorst.de

 

Unser Spendenkonto

Die Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Wir sind als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

LzO Delmenhorst
IBAN: DE 75 2805 0100 0030 4600 00
BIC: SLZODE22XXX

 
Back to Top