Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg
Ihr Vermächtnis
Über das eigene Leben hinaus Gutes tun
Die Stiftung Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg wurde am 4. Mai 2000 von dem gemeinnützigen Verein Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg gegründet. Damit ist gewährleistet, dass die Arbeit der Stiftung sich auch an den Zielen des Vereins orientiert.
Zweck unserer gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung, Unterhaltung und das Betreiben von Einrichtungen und Maßnahmen zur Betreuung, Förderung und Integration von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.
Das soziale Engagement der Stiftung Lebenshilfe ist auf Dauer nur möglich, wenn viele Menschen sich aktiv daran beteiligen. Unabhängig vom Umfang Ihrer finanziellen Zuwendung (als Spende, Zustiftung, Erbschaft oder Vermächtnis) und ideellen Unterstützung entscheiden Sie mit über das Wohl und die Zukunft vieler Menschen.
Unsere Stiftung als Begünstigte – warum?
Mit einer Zuwendung an eine Stiftung lassen Sie Ihr Vermögen (oder einen Teil davon) über Generationen hinweg wirken, um Menschen stark zu machen, ihr Leben so selbstständig wie möglich in die Hand zu nehmen. Mit Hilfe Ihrer Spende, Zustiftung oder Erbschaft an unsere Stiftung helfen Sie dauerhaft, da das zugeflossene Vermögen nicht verbraucht wird, sondern erhalten bleibt.
Wir kümmern uns darum, dass Ihren Wünschen nachgekommen wird. Sie möchten beispielsweise Ihre Immobilie dauerhaft erhalten? Sprechen Sie uns gern an. Wir arbeiten komplett ehrenamtlich und kein Euro wird für Verwaltungsprozesse Ihr Erbe schmälern. 100% des Nachlasses wird dem Stiftungszweck zugeführt.
Ihre Vorteile als Stifter*in
Mit einer Zuwendung an unsere Stiftung helfen Sie Menschen mit Beeinträchtigung in Delmenhorst und dem Landkreis Oldenburg.
Sie können die Verwendung Ihrer Stiftungseinlage selbst bestimmen, z. B. als Zuwendung in das Stiftungsvermögen, als Zustiftung, der Sie einen Namen geben und die Verwendung bestimmen können, z. B. auch den Erhalt einer Immobilie. Ihr persönliches Engagement lebt damit auf Dauer in der Stiftung weiter.
Spenden und Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Beim Vererben an unsere Stiftung fällt keine Erbschaftsteuer an.
Geförderte Projekte
Bis heute konnte viel Gutes aus den Erträgen der Stiftung bewirkt werden. Viele Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten wären ohne eine Förderung nicht möglich gewesen. Die Förderung sorgt für das „Extra“ vieler Menschen mit Beeinträchtigung, wie zum Beispiel Theaterbesuche, kulturelle Reisen, Gemeinschaftsreisen, Spielgeräte wie eine „Rollstuhl- oder Vogelnestschaukel“, iPads für Menschen mit Beeinträchtigung, die eine wichtige Lern- und Alltagshilfe darstellen, Heilpädagogische Reitstunden, Gartenwerkzeuge für „Katrins Garten“, ein Fotoshooting, aber auch der Besuch eines Werder Bremen Spiels.