Schriftzug Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg

FAQs für Bewerber*innen

Wie kann ich mich bei der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg bewerben?

Am schnellsten und einfachsten ist es, wenn Sie sich online bei uns bewerben. 
Das Bewerbungsformular finden Sie jeweils am Ende einer Stellenausschreibung unter dem Button „Online-Bewerbung“. 
Das Formular für Initiativbewerbungen finden Sie hier. 
Für die Ausbildung zur Heilerziehungspfleger*in können Sie sich hier online bewerben. 
Zur Bewerbung auf ein Praktikum geht es hier.

 

Ich habe kein passendes Stellenangebot gefunden. Kann ich mich initiativ bewerben?

Ja, sehr gern! Hier geht es zur Initiativbewerbung.

Ihre Initiativbewerbung geht zunächst im Personalwesen ein und wird einer oder mehreren Einrichtungen zugeordnet.
Deshalb ist es wichtig, dass aus Ihrer Bewerbung hervorgeht,

• für welche Tätigkeit Sie sich bewerben,
• in welcher Einrichtung sie arbeiten möchten und
• wie viele Stunden in der Woche bzw. im Monat und zu welchen Zeiten Sie tätig sein möchten.

 

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen? Welche Angaben muss ich machen?

Neben Ihren aktuellen Kontaktdaten benötigen wir einen Lebenslauf. 
Bitte reichen Sie außerdem relevante Qualifikationsnachweise ein, – insbesondere, wenn für die Stelle eine Qualifikation erforderlich ist. Beschränken Sie sich gern auf das Wesentliche. 
Ein Anschreiben oder Motivationsschreiben kann hilfreich sein, damit wir einen Eindruck von Ihnen bekommen, ist aber nicht unbedingt nötig.

 

Soll ich ein Bewerbungsfoto einreichen?

Nein. Darauf dürfen Sie gern verzichten.

 

Muss ich nachweisen, dass ich gegen Masern geimpft wurde bzw. immun bin?

Für Tätigkeiten in der Heilpädagogischen Frühförderung, Kindertagesbetreuung, im Hort, Katenkamp-Schule und Teilhabe an Bildung muss ein Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern bestehen. Deshalb bitten wie Sie, den Nachweis mit zum Bewerbungsgespräch zu nehmen bzw. spätestens bei einer beabsichtigten Einstellung vorzulegen. Sie müssen den Nachweis noch nicht mit der Bewerbung einreichen.

 

Muss ich ein Führungszeugnis einreichen?

Mitarbeiter*innen, die bei ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Menschen mit Beeinträchtigung in Kontakt stehen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wir fordern es vor der Einstellung an. Mit der Bewerbung muss es noch nicht eingereicht werden.

 

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Zunächst erhalten Sie nach dem Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wir sichten dann Ihre Unterlagen und geben Ihnen zügig eine Rückmeldung.
Gegebenenfalls findet ein Bewerbungsgespräch in der Einrichtung und eine Hospitation statt. Anschließend entscheiden beide Seiten, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Wenn Sie sich initiativ oder auf mehrere Stellen beworben haben, kann es sein, dass Sie von verschiedenen Personen kontaktiert werden.

 

Wer ist am Bewerbungsverfahren beteiligt?

Die zuständige Leitungskraft ist für das Auswahlverfahren verantwortlich.
In den Haus- und Wohngemeinschaften werden auch die Gruppenleitung und die Bewohner*innenvertretung miteinbezogen.

 

Wann erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?

Spätestens wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. 
Sehen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner im E-Mail-Postfach nach, ob unsere Rückmeldung dort gelandet ist.

Bei Fragen zum Stand der Bewerbung können Sie sich an die entsprechende Ansprechpartner*in wenden.

 

Ist es möglich, bei Ihnen zu hospitieren?

In der Regel ist eine Hospitation in unseren Diensten und Einrichtungen möglich. In unseren Haus- und Wohngemeinschaften und den Heilpädagogischen Kindertagesstätten ist eine Hospitation auch fester Bestandteil des Auswahlverfahrens.

 

Sind die Räumlichkeiten für ein Gespräch barrierefrei?

Leider sind nicht all unsere Räumlichkeiten, in denen Gespräche stattfinden, barrierefrei zugänglich. Teilen Sie uns gern mit, wenn wir das Gespräch in eine barrierefreie Umgebung verlegen sollen. Dies ist immer möglich.

 

An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

In den Stellenausschreibungen ist immer eine Ansprechpartner*in genannt, die Ihnen bei konkreten Fragen zur ausgeschriebenen Stelle oder im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens weiterhilft. Das Personalwesen steht Ihnen ebenfalls bei allgemeinen Fragen zur Verfügung. Die Ansprechpartnerin ist Vanessa Klimas, Telefon 04221 1525-33.

 
Back to Top